INFORMATIONEN
​"Aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden,
kann man Schönes bauen."
Johann Wolfgang von Goethe
TARIF UND LEISTUNGEN
​
Ein kurzer unverbindlicher telefonischer Erstkontakt ist kostenlos und sinnvoll, um zu klären, ob Ihr Anliegen zu meinem Angebot passt. Danach beträgt mein Stundenansatz für selbstzahlende Privatpersonen CHF 160,- pro 60min (inkl. üblicher Vor- und Nachbereitung). Auch Telefonate oder Arbeiten in Abwesenheit werden verrechnet.
Bei Abrechnung über die Grundversicherung (siehe unten) gilt Tarif 581 mit den zugehörigen Tarifpositionen (Fr. 2.58 pro Taxpunkt bzw. pro Minute).
​
Gespräche im Einzelsetting dauern meist ca. 60 Minuten, im Paarsetting ca. 90-120 Minuten. Abgerechnet wird die tatsächlich benötigte Dauer.
​
Bitte beachten Sie, dass ich keine Ärztin (Psychiaterin) bin. Ich erbringe psychotherapeutische Leistungen, aber keine ärztlichen, z.B. Medikamente verordnen, Krankschreibungen oder andere Verordnungen ausstellen.
​
Sie können Ihren Termin bis 24h im Voraus verschieben oder absagen. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass kurzfristiger abgesagte oder verpasste Termine unabhängig von der Begründung verrechnet werden müssen.
SELBSTZAHLUNG
​
Sofern keine ärztliche Anordnung vorliegt, ist es immer möglich, die Kosten für die Behandlung selbst zu tragen. In diesem Fall ist keine Diagnosestellung notwendig und es geht keinerlei Information über Sie an eine Versicherung, was relevant sein kann, da beispielsweise viele Versicherungen Ausschlüsse geltend machen, wenn eine psychotherapeutische Behandlung erfolgt ist (z.B. bei Neuabschluss einer Zusatzversicherung, Pensionskasse, Krankentaggeldversicherung).
Paartherapien müssen in der Regel selber bezahlt werden.
​
ABRECHNUNG ÜBER DIE GRUNDVERSICHERUNG (OKP, ab 01.07.2022)
​
Ab 01.07.2022 sind selbständig tätige PsychotherapeutInnen berechtigt, im Rahmen des Anordnungsmodells über die Grundversicherung (OKP) abzurechnen, sofern eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliegt. Berücksichtigen Sie bitte, dass die Kosten abzüglich Franchise und Selbstbehalt von der Grundversicherung übernommen werden.
Ich erfülle die Voraussetzungen zur Abrechnung mit der Grundversicherung. Sie benötigen dafür vor der ersten Sitzung bei mir eine Anordnung von einem Hausarzt/-ärztin (Allgemeine und Innere Medizin FMH), einem PsychiaterIn oder einem Facharzt für Psychosomatische Medizin (SAPPM). Hier finden Sie das entsprechende Anordnungsformular zur Weiterleitung an Ihren anordnenden Arzt. Vertiefende Informationen können Sie dem Informationsblatt für PatienInnen und dem Informationsblatt für anordnende ÄrztInnen entnehmen.
Eine Anordnung ermöglicht 15 Therapiesitzungen. Eine Verlängerung um weitere 15 Sitzungen ist nach Rücksprache mit dem anordnenden Arzt möglich. Eine weitere Verlängerung ist nur in besonders begründeten Fällen mit psychiatrischem Gutachten möglich.
​​
​
ABRECHNUNG ÜBER ZUSATZVERSICHERUNG
NEU bezahlt die AXA Zusatzversicherung (hoffentlich als Vorreiterin für andere Zusatzversicherungen) 75% der Behandlungskosten bis 500CH pro drei Kalenderjahren für Präventionsleistungen. Das heisst, es muss keine Störung mit Krankheitswert vorliegen. Ich bin als Therapeutin bei der AXA anerkannt.
Fragen Sie aber sicherheitshalber vorgängig noch nach, ob diese Regelung für Sie gilt.
SCHWEIGEPFLICHT
Wie Sie das von Ärzten kennen, stehe ich unter Schweigepflicht. Berichtete Inhalte behandle ich streng vertraulich. Wenn es sinnvoll ist, Informationen an Dritte weiterzugeben oder einzuholen, benötige ich eine von Ihnen unterzeichnete schriftliche Entbindung von der Schweigepflicht.
NOTFALL
​
Ich kann keinen Notfalldienst anbieten!
Wenn Sie mich nicht erreichen, wenden Sie sich bitte an eine der folgenden Stellen:
​
-
ÄRTZEFON ZÜRICH: 0800 33 66 55
-
NOTFALL: 144
-
KRISENINTERVENTIONSZENTRUM ZÜRICH: 044 296 73 10
-
ELTERNNOTRUF: 0848 35 45 55
-
DARGEBOTENE HAND: 143
"Wer sichere Schritte tun will, muss sie langsam tun."
Johann Wolfgang von Goethe